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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass der Asylwerber nicht in der Lage war, das Original eines strafgerichtlichen Urteils seines Heimatstaates vorzulegen, kann noch nicht geschlossen werden, dass es sich bei einer vorgelegten Ablichtung um eine Fälschung handelt.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommeneEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010024.X01Im RIS seit
09.05.2005