RS Vwgh 1987/5/27 87/01/0024

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Veröffentlicht am 27.05.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §1;
AVG §45 Abs2;
AVG §47 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass der Asylwerber nicht in der Lage war, das Original eines strafgerichtlichen Urteils seines Heimatstaates vorzulegen, kann noch nicht geschlossen werden, dass es sich bei einer vorgelegten Ablichtung um eine Fälschung handelt.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010024.X01

Im RIS seit

09.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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