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EStGNorm
EStG 1972 §16 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/13/0147 E 9. April 1986 RS 1Stammrechtssatz
Zu den Werbungskosten gehören zwar die Aufwendungen für die berufliche Fortbildung, nicht jedoch die der Berufsausbildung eines Arbeitnehmers. Während Ausbildungskosten Aufwendungen des Steuerpflichtigen zur Erlernung eines Berufes sind, stellen im Gegensatz dazu Fortbildungskosten Ausgaben zum Zwecke der Verbesserung der bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten desselben dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130184.X01Im RIS seit
12.08.2022Zuletzt aktualisiert am
12.08.2022