RS Vwgh 1987/6/3 86/13/0184

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Veröffentlicht am 03.06.1987
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Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0147 E 9. April 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Zu den Werbungskosten gehören zwar die Aufwendungen für die berufliche Fortbildung, nicht jedoch die der Berufsausbildung eines Arbeitnehmers. Während Ausbildungskosten Aufwendungen des Steuerpflichtigen zur Erlernung eines Berufes sind, stellen im Gegensatz dazu Fortbildungskosten Ausgaben zum Zwecke der Verbesserung der bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten desselben dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130184.X01

Im RIS seit

12.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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