RS Vwgh 1987/6/3 86/13/0207

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Veröffentlicht am 03.06.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Der Begriff "Wirtschaftsgut" umfaßt nicht nur Sachen und Rechte im bürgerlich-rechtlichen Sinn, sondern alle Güter positiver und negativer Art, die dem Betrieb dienen und nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbar sind, also gegebenenfalls auch immaterielle Werte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130207.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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