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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMKV §2 Abs1;Rechtssatz
Eine Kennzeichnung, welche nur unter Zuhilfenahme eines bestimmten Gerätes (hier: UV-Lampe) erkennbar ist, entspricht nicht dem Gebot der "Sicht- und Lesbarkeit". Dieses Gebot gilt auch für das (verschlüsselte) Kennzeichnungselement des § 3 Z 12 LMKV.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100085.X01Im RIS seit
03.06.1987