RS Vwgh 1987/6/3 87/10/0085

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Veröffentlicht am 03.06.1987
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMKV §3 Z12;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es Waren gibt, wo die sofortige und klare Information des Letztverbrauchers über den Verpackungszeitpunkt nicht erforderlich erscheint. Allerdings kann daraus nicht geschlossen werden, dass diese Angaben für ihn nicht von Interesse sein können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100085.X02

Im RIS seit

03.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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