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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMKV §3 Z12;Rechtssatz
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es Waren gibt, wo die sofortige und klare Information des Letztverbrauchers über den Verpackungszeitpunkt nicht erforderlich erscheint. Allerdings kann daraus nicht geschlossen werden, dass diese Angaben für ihn nicht von Interesse sein können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100085.X02Im RIS seit
03.06.1987