RS Vwgh 1987/6/3 87/10/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
70/10 Schülerbeihilfen

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
SchBeihG 1983 §4 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, inwieweit die Behörde zur amtswegigen Ermittlung des Einkommens eines in der BRD lebenden Vaters im Verfahren betreffend Heimbeihilfe nach dem SchülerbeihilfenG verpflichtet ist.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100012.X02

Im RIS seit

03.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten