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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Reicht die Beweislage für das dem Berufungswerber angelastete Verhalten aus, so liegt keine Rechtswidrigkeit darin, dass nicht weitere Beweise - hier die Einvernahme einer Zeugin - aufgenommen wurden (Hinweis E 25.9.1972, 433/71).
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985100093.X01Im RIS seit
16.11.2005