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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §38 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0003/80 E 25. Juni 1980 RS 1Stammrechtssatz
Befindet sich vor einer Verkehrslichtsignalanlage eine Haltelinie und wird diese Linie vor dem Aufleuchten des Rotlichtes vom Lenker eines Fahrzeuges zumindest mit einem Teil des Fahrzeuges überfahren, so bildet die Weiterfahrt über einen sich im Bereich der Verkehrslichtsignalanlage befindlichen Schutzweg bzw eine eine dort befindliche Kreuzung trotz inzwischen eingetretener Rotphase keine Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 5 StVO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020040.X02Im RIS seit
09.11.2005Zuletzt aktualisiert am
17.10.2008