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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Die Berufung gegen einen nicht erlassenen Bescheid ist solange unzulässig, als das Straferkenntnis noch nicht zugestellt wurde (Hinweis E 15.3.1961, 2075/60, VwSlg 5522 A/1961).
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren BescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986020198.X03Im RIS seit
06.09.2005Zuletzt aktualisiert am
27.11.2008