RS Vwgh 1987/6/4 86/02/0198

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Veröffentlicht am 04.06.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §63 Abs5;

Rechtssatz

Die Berufung gegen einen nicht erlassenen Bescheid ist solange unzulässig, als das Straferkenntnis noch nicht zugestellt wurde (Hinweis E 15.3.1961, 2075/60, VwSlg 5522 A/1961).

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020198.X03

Im RIS seit

06.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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