RS Vwgh 1987/6/4 86/02/0198

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Veröffentlicht am 04.06.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/07/0212 E 9. März 1982 RS 4

Stammrechtssatz

Die Erhebung einer Berufung nach §§ 63 ff AVG 1950 setzt zwingend die Erlassung eines damit angefochtenen Bescheides voraus.

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020198.X02

Im RIS seit

06.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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