RS Vwgh 1987/6/4 87/02/0035

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Veröffentlicht am 04.06.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §38 Abs1;
StVO 1960 §38 Abs5;

Rechtssatz

Bei einer Übertretung nach § 38 Abs 1 StVO ist entscheidend, wie weit der Kfz-Lenker bei Aufleuchten des Gelblichtes noch von der Stelle, an der anzuhalten wäre, entfernt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020035.X02

Im RIS seit

19.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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