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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §38 Abs1;Rechtssatz
Bei einer Übertretung nach § 38 Abs 1 StVO ist entscheidend, wie weit der Kfz-Lenker bei Aufleuchten des Gelblichtes noch von der Stelle, an der anzuhalten wäre, entfernt war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020035.X02Im RIS seit
19.10.2005