RS Vwgh 1987/6/4 87/02/0007

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Veröffentlicht am 04.06.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/03/0120 E 9. Mai 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Vorliegen der im § 84 Abs 3 genannten Voraussetzungen liegt es nicht im Ermessen der Behörde eine Ausnahmebewilligung zu erteilen, sondern ist diese hiezu verpflichtet (Hinweis E 19.2.1982, 81/02/0280).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020007.X03

Im RIS seit

24.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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