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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/03/0120 E 9. Mai 1984 RS 1Stammrechtssatz
Bei Vorliegen der im § 84 Abs 3 genannten Voraussetzungen liegt es nicht im Ermessen der Behörde eine Ausnahmebewilligung zu erteilen, sondern ist diese hiezu verpflichtet (Hinweis E 19.2.1982, 81/02/0280).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020007.X03Im RIS seit
24.10.2005Zuletzt aktualisiert am
20.04.2011