RS Vwgh 1987/6/5 86/18/0267

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Veröffentlicht am 05.06.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §97 Abs5;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Durch die eindeutige Umschreibung im Spruch des Straferkenntnisses "Rotlicht mittels Taschenlampe" wird dem im § 44 a lit a VStG 1950 statuierten Konkretisierungsgebot dahingehend entsprochen, durch welche deutlich sichtbaren Zeichen ein Organ der Straßenaufsicht gemäß § 97 Abs 5 StVO 1960 einen Fahrzeuglenker zum Anhalten aufgefordert hat (Hinweis E 7.9.1983, 83/03/0133).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180267.X01

Im RIS seit

05.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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