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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Ein Organisationsverschulden eines Rechtsanwaltes liegt vor, wenn dieser keine Vorkehrungen trifft, nachträgliche inhaltliche Abweichungen von seinem (was die Behördenbezeichnung anlangte, richtigen) Diktat zu unterbinden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180064.X02Im RIS seit
05.06.1987