Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/18/0023Rechtssatz
Die Behörde ist nicht verpflichtet, auf eine vom Beschuldigten relevierte Zeugenaussage in der Begründung des Bescheides Bezug zu nehmen, wenn diese Zeugenaussage keine für die betreffende Beweisfrage relevante Angaben enthält.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative BeweiswürdigungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelBegründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von BeweisenBeweiswürdigung antizipative vorweggenommeneBeweismittel ZeugenbeweisAblehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180022.X02Im RIS seit
26.07.2005Zuletzt aktualisiert am
30.05.2017