Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Eine im Verwaltungsstrafverfahren eingeholte Stellungnahme des Chefarztes der Bundespolizeidirektion Wien hinsichtlich der Zurechnungsfähigkeit eines Beschuldigten stellt ein medizinisches Sachverständigengutachten dar.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Gutachten Auswertung fremder Befunde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Arzt Vorliegen eines Gutachtens StellungnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180033.X01Im RIS seit
05.06.1987