RS Vwgh 1987/6/5 87/18/0033

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Veröffentlicht am 05.06.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §52;

Rechtssatz

Eine im Verwaltungsstrafverfahren eingeholte Stellungnahme des Chefarztes der Bundespolizeidirektion Wien hinsichtlich der Zurechnungsfähigkeit eines Beschuldigten stellt ein medizinisches Sachverständigengutachten dar.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Gutachten Auswertung fremder Befunde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Arzt Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180033.X01

Im RIS seit

05.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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