RS Vwgh 1987/6/5 85/18/0061

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Veröffentlicht am 05.06.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2077/49 E 30. Jänner 1950 VwSlg 1213 A/1950 RS 3

Stammrechtssatz

Die Behörde ist verpflichtet, in ihrer Entscheidung die Erwägungen, von denen sie sich bei der Würdigung einander widersprechender Sachverständigengutachten leiten ließ, zu begründen.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietGutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985180061.X02

Im RIS seit

31.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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