RS Vwgh 1987/6/5 87/18/0064

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Veröffentlicht am 05.06.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
BAO §308;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Unterfertigt der Rechtsanwalt einen Schriftsatz mit unrichtigem Adressaten und begnügt er sich mit der Weisung, die Adresse richtigzustellen, ohne die Durchführung dieser Korrektur zu überwachen, so liegt darin ein fahrlässiges Verhalten (Hinweis E 23.5.1985, 85/06/0003).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180064.X04

Im RIS seit

05.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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