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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Unterfertigt der Rechtsanwalt einen Schriftsatz mit unrichtigem Adressaten und begnügt er sich mit der Weisung, die Adresse richtigzustellen, ohne die Durchführung dieser Korrektur zu überwachen, so liegt darin ein fahrlässiges Verhalten (Hinweis E 23.5.1985, 85/06/0003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180064.X04Im RIS seit
05.06.1987