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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Unterläßt der Abgabepflichtige zielführende substantiierte Behauptungen und Beweisanträge zur Ermittlung wirklichkeitsnaher Schätzungsgrundlagen, dann erhöht er damit das Maß an Unsicherheit, welches naturgemäß jedem Ergebnis einer Schätzung innewohnt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130065.X01Im RIS seit
10.06.1987Zuletzt aktualisiert am
14.03.2016