RS Vwgh 1987/6/10 86/13/0065

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.06.1987
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Unterläßt der Abgabepflichtige zielführende substantiierte Behauptungen und Beweisanträge zur Ermittlung wirklichkeitsnaher Schätzungsgrundlagen, dann erhöht er damit das Maß an Unsicherheit, welches naturgemäß jedem Ergebnis einer Schätzung innewohnt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130065.X01

Im RIS seit

10.06.1987

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten