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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §81;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/04/0031 E 26. Juni 1984 RS 1Stammrechtssatz
Wird ein Ansuchen um Genehmigung der Änderung einer Betriebsanlage gestellt, so obliegt der Behörde die Prüfung, inwieweit eine Genehmigungspflicht vorliegt und die Genehmigung allenfalls auch die bereits genehmigte Anlage zu umfassen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040251.X01Im RIS seit
28.09.2005