RS Vwgh 1987/6/10 86/04/0193

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Veröffentlicht am 10.06.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §368 Z6;
GewO 1973 §57 Abs3;

Rechtssatz

Der Verwaltungsstraftatbestand des § 368 Z 6 GewO 1973 erfasst seinen gesetzlichen Merkmalen nach ausschließlich das Nichteinhalten der Bestimmungen über Legitimationen - im Beschwerdefall im Zusammenhalt mit § 57 Abs 3 GewO 1973.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040193.X01

Im RIS seit

27.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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