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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16;Rechtssatz
Ein Gebäude wird nicht dadurch in seiner Wesensart verändert, daß es nicht mehr als Bauernhaus, sondern als Mietobjekt verwendet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130167.X03Im RIS seit
11.07.2001