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23/01 KonkursordnungNorm
ASVG §113 Abs1 Satz1 idF 1986/111;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/08/0088 E 20. Mai 1987 RS 1Stammrechtssatz
Bereits die Nichtanmeldung zur Pflichtversicherung, die verspätet erstattete Anmeldung oder die Meldung eines zu niedrigen Entgelts sind jeweils auch die Verwirklichung des die Abgabepflicht auslösenden Sachverhaltes im Sinne des § 46 Abs 1 Z 2 der Konkursordnung, in der Fassung BGBl. Nr. 1982/370, und nicht erst der den Beitragszuschlag begründende Bescheid.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985080092.X01Im RIS seit
03.10.2005