RS Vwgh 1987/6/10 87/01/0070

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Veröffentlicht am 10.06.1987
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §6 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 6 Abs 1 WaffG ist der Umstand, dass die betreffende Person waffentechnische Kenntnisse und eine Jagdkarte besitzt sowie bei "Jägerschießen" Preise hat erzielen können, rechtlich bedeutungslos.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010070.X02

Im RIS seit

31.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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