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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1967 §6 Abs1;Rechtssatz
Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 6 Abs 1 WaffG ist der Umstand, dass die betreffende Person waffentechnische Kenntnisse und eine Jagdkarte besitzt sowie bei "Jägerschießen" Preise hat erzielen können, rechtlich bedeutungslos.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010070.X02Im RIS seit
31.05.2005