RS Vwgh 1987/6/10 87/08/0102

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Veröffentlicht am 10.06.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §354;
ASVG §370;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1441/62 B 3. Oktober 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Beschwerde, mit welcher der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers, betreffend eine Leistungssache, bekämpft wird, ist mangels Zuständigkeit des VwGH zur Entscheidung über diese Beschwerde zurückzuweisen.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987080102.X01

Im RIS seit

30.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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