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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §354;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1441/62 B 3. Oktober 1962 RS 1Stammrechtssatz
Eine Beschwerde, mit welcher der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers, betreffend eine Leistungssache, bekämpft wird, ist mangels Zuständigkeit des VwGH zur Entscheidung über diese Beschwerde zurückzuweisen.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche EntscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987080102.X01Im RIS seit
30.03.2006