RS Vwgh 1987/6/11 87/16/0024

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Veröffentlicht am 11.06.1987
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Aufhebung eines Bescheides durch die Oberbehörde kommt die Rechtswirkung eines Eingriffes in die formelle Rechtkraft zu, weshalb es der VwGH in stRsp zugelassen hat, gegen derartige Bescheide - obschon ihnen nur kassatorische Eigenschaft zukommt - gemäß Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG Beschwerde zu führen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160024.X01

Im RIS seit

11.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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