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L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §830;Rechtssatz
Dass die getrennte Nutzung von Alphütten auf Grund der Übung im südlichen Teil von Vorarlberg für zahlreiche historisch gewachsene agrargemeinschaftliche Alpen charakteristisch ist, kann nicht als Umstand gegen die Annahme einer Agrargemeinschaftlichkeit ins Treffen geführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070240.X04Im RIS seit
10.05.2006Zuletzt aktualisiert am
02.04.2015