Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §6;Rechtssatz
Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist nach stRsp des VwGH der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist.
Schlagworte
Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987160022.X02Im RIS seit
11.07.2001