RS Vwgh 1987/6/11 87/16/0064

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Veröffentlicht am 11.06.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
27/04 Sonstige Rechtspflege
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
B-VG Art130 Abs2;
GEG §9 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage des Vorliegens von Ermessensmißbrauch und Ermessensirrtum bei Abweisung eines Nachlaßantrages nach § 9 Abs 2 GEG 1962, wenn der Gebührenschuldner Eigentümer eines Grundstückes ist, dessen Belastung oder selbst dessen Verlust für ihn nach seinen eigenen Angaben keine besondere Härte bedeutet.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160064.X04

Im RIS seit

11.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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