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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §20;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage des Vorliegens von Ermessensmißbrauch und Ermessensirrtum bei Abweisung eines Nachlaßantrages nach § 9 Abs 2 GEG 1962, wenn der Gebührenschuldner Eigentümer eines Grundstückes ist, dessen Belastung oder selbst dessen Verlust für ihn nach seinen eigenen Angaben keine besondere Härte bedeutet.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987160064.X04Im RIS seit
11.06.1987