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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs2;Rechtssatz
Das Tatbild der Verkürzung von Eingangsabgaben ist auch dann erfüllt, wenn die Einfuhrumsatzsteuer nur vorübergehend ("auf Zeit") nicht zufließt. Es kommt nicht darauf an, ob der Importeuer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Hinweis E 15.9.1983, 83/16/0069, VwSlg 5803 F/1983).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987160023.X01Im RIS seit
11.06.1987