RS Vwgh 1987/6/11 87/16/0023

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Veröffentlicht am 11.06.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

FinStrG §35 Abs2;
UStG 1972 §1 Abs1 Z3;
UStG 1972 §12 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Das Tatbild der Verkürzung von Eingangsabgaben ist auch dann erfüllt, wenn die Einfuhrumsatzsteuer nur vorübergehend ("auf Zeit") nicht zufließt. Es kommt nicht darauf an, ob der Importeuer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Hinweis E 15.9.1983, 83/16/0069, VwSlg 5803 F/1983).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160023.X01

Im RIS seit

11.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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