Index
L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §830;Rechtssatz
Die getrennte Nutzung von Alpgebäuden durch bestimmte Berechtigte lässt sich als historisch gewachsene Nutzung sowohl von agrargemeinschaftlichen als auch von im Miteigentum stehenden Grundstücken deuten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070240.X03Im RIS seit
10.05.2006Zuletzt aktualisiert am
02.04.2015