RS Vwgh 1987/6/11 83/06/0252

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Veröffentlicht am 11.06.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §46;

Rechtssatz

Als Beweismittel gemäß § 46 AVG 1950 kommen - je nach Lage des Falles - auch Fotokopien von Buchhaltungsunterlagen oder die Vernehmung der seinerzeit mit der Sache befassten Personen in Betracht.

Schlagworte

Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Beweismittel Zeugen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1983060252.X01

Im RIS seit

30.08.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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