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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Die ordnungsgemäße Kontrolle, ob einem baubehördlichen Beseitigungsauftrag nachgekommen worden ist, kann unter Berücksichtigung des § 39 Abs 2 AVG 1950 auch von einer am Grundstück unmittelbar vorbeiführenden Straße aus in einem langsam vorbeifahrenden Kfz durchgeführt werden, wenn es sich um eine nicht geringfügige Baumaßnahme handelt.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060073.X02Im RIS seit
22.02.2006