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L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §830;Rechtssatz
Weder eine "örtliche Zusammengehörigkeit" von Nutzungsberechtigten, noch eine realrechtliche Verbindung von Nutzungsrechten mit Stammsitzliegenschaften, noch auch die Möglichkeit einer mehrheitlichen Beschlussfassung der Berechtigten stellen zwingende Voraussetzungen für die Annahme dar, dass agrargemeinschaftliche Grundstücke nach dem Vlbg FlVfLG vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070240.X02Im RIS seit
10.05.2006Zuletzt aktualisiert am
02.04.2015