RS Vwgh 1987/6/15 87/10/0005

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Veröffentlicht am 15.06.1987
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Index

L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
NatSchG Stmk 1976 §10;
NatSchG Stmk 1976 §12;

Rechtssatz

Die Erklärung zum Naturdenkmal hat Beschränkungen und Verpflichtungen des Grundeigentümers oder des sonst über das betroffene Objekt Verfügungsberechtigten zur Folge, was deren Parteistellung in einem solchen Verfahren nach sich zieht.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100005.X01

Im RIS seit

21.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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