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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass es der Bfr unterlassen hat, sich in der Beschwerde an den VwGH ausdrücklich auf die mangelnde rechtzeitige Sanierung des Zustellfehlers zu beziehen, kann noch nicht geschlossen werden, eine solche Sanierung habe stattgefunden.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100073.X02Im RIS seit
11.08.2006