RS Vwgh 1987/6/15 86/10/0073

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Veröffentlicht am 15.06.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass es der Bfr unterlassen hat, sich in der Beschwerde an den VwGH ausdrücklich auf die mangelnde rechtzeitige Sanierung des Zustellfehlers zu beziehen, kann noch nicht geschlossen werden, eine solche Sanierung habe stattgefunden.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100073.X02

Im RIS seit

11.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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