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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1;Rechtssatz
Ist die Veräußerung einer Steuerberatungskanzlei im ganzen auf einen bestimmten Stichtag zu unterstellen, so ändert weder eine anschließende Werkvertragstätigkeit noch die spätere Wiederaufnahme der eigenständigen Steuerberatertätigkeit durch den Veräußerer etwas an der Betriebsveräußerung zum ursprünglichen Übergangsstichtag. Die späteren Tätigkeiten begründen einen anderen (neuen) Betrieb.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140181.X04Im RIS seit
16.06.1987