RS Vwgh 1987/6/16 86/14/0191

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Veröffentlicht am 16.06.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §23 Abs1;

Rechtssatz

Es wäre eine Vortäuschung von Mietverhältnissen, wenn der Abgabepflichtige - an sich selbst - die Mietzinszahlungen aus behaupteten Vermietungen an andere Personen geleistet hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140191.X01

Im RIS seit

16.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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