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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §23 Abs1;Rechtssatz
Es wäre eine Vortäuschung von Mietverhältnissen, wenn der Abgabepflichtige - an sich selbst - die Mietzinszahlungen aus behaupteten Vermietungen an andere Personen geleistet hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140191.X01Im RIS seit
16.06.1987