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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für die Zulässigkeit des Bauvorhabens (hier unter dem Gesichtspunkt der Flächenwidmung) ist nicht der Zeitpunkt der Einbringung des Bauansuchens, sondern die Rechtslage zur Zeit der Entscheidung durch die Berufungsbehörde maßgebend.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBaubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050109.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009