RS Vwgh 1987/6/16 87/11/0035

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Veröffentlicht am 16.06.1987
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Index

KFG
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §68 Abs1
KFG 1967 §73
KFG 1967 §74
KFG 1967 §75

Rechtssatz

Eine rechtskräftig erteilte Lenkerberechtigung kann zwar nach Durchführung eines wegen Bedenken iSd § 75 Abs 1 KFG 1967 eingeleiteten Verfahrens durch eine Entscheidung nach den §§ 73 oder 74 leg cit entzogen oder eingeschränkt werden. Ein derartiger Bescheid setzt aber im Hinblick auf die Rechtskraft der vorangegangenen Entscheidung (Erteilung der Lenkerberechtigung) eine nachträglich eingetretene Änderung der für die Erteilung der Lenkerberechtigung maßgeblichen Sachlage voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110035.X01

Im RIS seit

14.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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