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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §273a;Rechtssatz
Die Prozessführung vor dem VwGH setzt zufolge § 273 a ABGB eine diesbezügliche Einwilligung des Sachwalters voraus (vgl. Oberndorfer, Die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit, S 83).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050058.X01Im RIS seit
03.03.2008