RS Vwgh 1987/6/16 87/05/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1987
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §8;
BauO NÖ 1976 §116 Abs2;
BauO NÖ 1976 §99 Abs1 Z2;
BauRallg;
B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Die Präklusion eines Nachbarn ist auch für das auf Grund von Vorstellungen anderer Anrainer fortgesetzte Verfahren wirksam, weshalb auch auf vom präkludierten Nachbarn behauptete Verfahrensmängel nicht einzugehen ist, weil die Rechtsstellung des Nachbarn hinsichtlich der Einhaltung von Verfahrensvorschriften nicht weitergeht als seine materiell-rechtlichen Ansprüche. (Hinweis auf E vom 26.11.1974, 1676/73, VwSlg 8713 A/1974)

Schlagworte

Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im VorstellungsverfahrenNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987050115.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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