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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Die Präklusion eines Nachbarn ist auch für das auf Grund von Vorstellungen anderer Anrainer fortgesetzte Verfahren wirksam, weshalb auch auf vom präkludierten Nachbarn behauptete Verfahrensmängel nicht einzugehen ist, weil die Rechtsstellung des Nachbarn hinsichtlich der Einhaltung von Verfahrensvorschriften nicht weitergeht als seine materiell-rechtlichen Ansprüche. (Hinweis auf E vom 26.11.1974, 1676/73, VwSlg 8713 A/1974)
Schlagworte
Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im VorstellungsverfahrenNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050115.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009