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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1;Rechtssatz
Der Ausfall der bereits bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes zu erfassenden Forderung auf den Erlös aus der Betriebsveräußerung zufolge einer Vertragsänderung in einem späten Jahr führt in diesem späteren Jahr zu nachträglichen negativen Einkünften im Sinne des § 32 Z 2 EStG 1972.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140181.X06Im RIS seit
16.06.1987