RS Vwgh 1987/6/16 87/14/0033

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Veröffentlicht am 16.06.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;

Rechtssatz

Eine Säumnisbeschwerde ist auch dann zurückzuweisen, wenn das Finanzamt innerhalb der vom Gesetz normierten Frist mittels Berufungsvorentscheidung entschieden hat, da diese wie eine Entscheidung über die Berufung wirkt.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140033.X01

Im RIS seit

23.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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