RS Vwgh 1987/6/17 87/03/0052

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Dem Fahrzeuglenker steht ein Wahlrecht, sich dem Alkotest zu unterziehen oder dem Arzt zur klinischen Untersuchung vorgeführt zu werden, nicht zu. (Hinweis auf E vom 7.3.1977, 2143/76)

Schlagworte

Alkotest Straßenaufsichtsorgan

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030052.X02

Im RIS seit

17.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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