RS Vwgh 1987/6/17 86/03/0234

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1;

Rechtssatz

Eine Bestrafung wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung setzt voraus, dass die Tat auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr verübt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030234.X01

Im RIS seit

01.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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