Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §1;Rechtssatz
Eine Bestrafung wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung setzt voraus, dass die Tat auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr verübt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030234.X01Im RIS seit
01.09.2005