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StVONorm
AVG §45 Abs2Rechtssatz
Der VwGH vermag in der Vorgangsweise der Behörde, die mit dem Gendarmeriebericht vorgelegten Fotos nicht als Bildmaterial mit selbstständigem Beweiswert zu werten, sondern als ein solches, mit dem der Zeuge die verbalen Ausführungen seiner Aussage illustriert hatte, keine Rechtswidrigkeit zu erkennen.
Schlagworte
Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle MedienBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelVerfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030218.X03Im RIS seit
30.08.2019Zuletzt aktualisiert am
30.08.2019