RS Vwgh 1987/6/17 86/03/0045

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Öff Verkehr - Kraftfahrlinien
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §4 Abs1 Z4

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0046

Rechtssatz

Kommen als Fahrgäste der das Konzessionsansuchen betreffenden Kraftfahrlinie vor allem Schüler in Betracht, ist die Frage des Verkehrsbedürfnisses nur hinsichtlich dieses Personenkreises von Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030045.X02

Im RIS seit

18.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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