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Öff Verkehr - KraftfahrlinienNorm
KflG 1952 §4 Abs1 Z4Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0046Rechtssatz
Kommen als Fahrgäste der das Konzessionsansuchen betreffenden Kraftfahrlinie vor allem Schüler in Betracht, ist die Frage des Verkehrsbedürfnisses nur hinsichtlich dieses Personenkreises von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030045.X02Im RIS seit
18.06.2020Zuletzt aktualisiert am
18.06.2020