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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Der VwGH vermag darin, dass die belangte Behörde die den Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b (§ 5 Abs 2) StVO 1960 bildende Verweigerung der Ablegung des Alkotests durch den Beschuldigten mit dessen "Entfernung vom Tatort", also mit der Fortsetzung der Fahrt zu dem 30 Meter entfernten Parkplatz, als erfüllt ansah, keine Rechtswidrigkeit zu erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030128.X07Im RIS seit
19.12.2005Zuletzt aktualisiert am
16.07.2015