RS Vwgh 1987/6/17 87/03/0128

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Der VwGH vermag darin, dass die belangte Behörde die den Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b (§ 5 Abs 2) StVO 1960 bildende Verweigerung der Ablegung des Alkotests durch den Beschuldigten mit dessen "Entfernung vom Tatort", also mit der Fortsetzung der Fahrt zu dem 30 Meter entfernten Parkplatz, als erfüllt ansah, keine Rechtswidrigkeit zu erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030128.X07

Im RIS seit

19.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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