RS Vwgh 1987/6/17 87/18/0030

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0187/69 E 30. September 1970 VwSlg 7869 A/1970 RS 5

Stammrechtssatz

Eine auf bloßen Annahmen bzw. Wahrscheinlichkeit beruhende Äußerung, auch wenn es sich um die eines Sachverständigen handelt, kann nur dann Gegenstand der Beweiswürdigung und Grundlage der Entscheidung werden, wenn die Möglichkeiten einer strikten Ermittlung des Tatbestandes ausgeschöpft sind.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180030.X01

Im RIS seit

30.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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